| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus fünf Personen, dies sind der Erste Vorsitzende, der Zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und die Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter einer der beiden Vorsitzenden, vertreten. |