| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und drei weiteren Vorstandsmitgliedern (Beisitzer). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden oder dem Kassenwart gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |