| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtige Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Vorstandsmitglied für die Verwaltung der Finanzen. Der Verein wird gerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Außergerichtlich wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme von Krediten die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |