Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus fünf ordentlichen Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von denen mindestens eines der Vorsitzende oder der Stellvertreter sein muss.