| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten. |