| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein.
Vereinsintern wird bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur vertreten darf, wenn der Vorsitzende verhindert ist. |