Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die einen Betrag von 3.000 € (in Worten: Dreitausend Euro) übersteigen, bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.