| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzen vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 3000 EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |