Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu zwei Personen, dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass es zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Eingehung von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 50.000,- EUR (in Worten: Fünfzigtausend Euro) einen Vorstandsbeschluss bedarf. Hiervon sind Rechtsgeschäfte, die Projektförderungen betreffen, ausgenommen.