| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den 1. Stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister, jeweils immer zwei gemeinsam vertreten. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5000,- EUR vertreten je zwei Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstands gemeinsam. |