| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier Vorstandsmitglieder, darunter ein Vorsitzender, ein Stellvertreter, ein Schatzmeister, ein Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorsitzender ist alleinvertretungsberechtigt. Der Vorsitzender darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |