| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich druch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |