| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Gschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Der Geschäftsführer hat Alleinvertretungsbefugnis. |