| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 10.000,00 Euro sind für den Verein nur dann verbindlich, wenn ihnen der Beirat schriftlich zugestimmt hat. |