| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, nämlich dem Vorstandsvorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, sowie dem Schatzmeister und den Beisitzern. Der Verein wird gerichtich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |