| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied, höchstens aber drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |