Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens 3 Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.