Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten oder durch den zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vostandsmitglied vertreten.