Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem ersten und zweiten Beisitzer, dem Kassenwart und je nach Notwendigkeit weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende mitwirken sollen.