Der Vorstand besteht mindestens aus der / dem Vorsitzenden und der /dem Kassenwart/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die / den Vorsitzende/n zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 2.500,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn Sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.