Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem bis drei Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorstandsmitglieder vertreten. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert vom 500,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.