Der Vorstandsvorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister sind nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt, daß der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister nur im Fall der Verhinderung des Vorsitzenden den Verein vertreten.