Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei bis maximal sieben Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende und dessen Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.