| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.Über Vereinskonten über 500,00 Euro dürfen nur zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam verfügen. |