| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus 3 Personen. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Stellvertreter sowie ein weiteres Vorstandsmitglied. Der Verein wird nach außen durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten. |