Der Vorstand besteht aus mindestens 4 und höchstens 10 Mitgliedern, darunter der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Der Verein wird gemeinschaftlich durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied oder durch den 2. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.