Der Vorsitzende und der 1. Stellvertreter des Vorsitzenden vertreten den Verein im Rechtserkehr und zwar jeder einzeln. Bei Ausscheiden des Vorsitzenden oder des 1. Stellvertreters aus ihrer Funktion, erwirbt sofort auch der 2. Stellvertreter des Vorsitzenden die Vertretungsberechtigung.