Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Für Verfügungen mit einem Wert von mehr als 5.000 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.