Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens drei Personen, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem oder mehreren Besitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.