Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, einem Beisitzer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von den einer der zweite Vorsitzende oder Beisitzer sein muss.