| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden. Beide sind einzelvertretungsberechtigt.
Bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 DM müssen sie die Zustimmung des Vorstandes einholen. |