| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Willenserklärungen, die den Verein vermögensrechtlich verpflichten,bedürfen der Schriftform und sind vom 1.Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. |