Der Verein besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gemäß § 26 BGB durch den Vorsitzenden allein oder durch den Stellvertretern Vorsitzenden mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten.