VR 583 AG Potsdam · aktuell
Strukturierte Informationen
Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brandenburg e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl Instanzbehörde › … › Code
G1312
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 583 P
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Potsdam
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
3
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
2004-09-28
Abruf Uhrzeit
22:32:31
Abruf Datum
2024-12-25
Letzte Eintragung
2024-01-25
Anzahl Eintragungen
5
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2004-09-28
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
1992-02-12
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2004-09-28
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und/oder seinen Vertreter und den Geschäftsführer oder ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam.

Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung:

a) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundvermögen,

b) die Aufnahme oder Ausgabe von Krediten sowie

c) Geschäfte, die den vorstehend aufgeführten Handlungen nach Art und Umfang gleichzuachten sind.
Status Rechtstraeger › Code
001