Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, bis zu zwei stellvertretenden Präsidenten und dem Kämmerer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied einzeln vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 1.000 EUR sind von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam zu tätigen.