Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und weiteren 4 Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen einer der stellvertretende Vorsitzende oder der Schatzmeister sein muss.