Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter.