Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 300,00 EUR belasten, braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses.
Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.