Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 1.500,00 EUR bedarf es jedoch der internen Zustimmung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist berechtigt, bei Havariesituationen Sofortmaßnahmen bis zu einem Betrag von 1.000,00 EUR durchzuführen.