Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein vertreten. Im Übrigen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.