Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, darunter dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Schatzmeister allein vertreten. Die anderen Vorstandsmitglieder sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.