Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus allen Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
In Grundstücksangelegenheiten erfolgt die Vertretung gemeinsam durch den Vorsitzenden des Vorstandes und seinen Stellvertreter.