Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus acht Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und vier Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden in Verbindung mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.