Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Bei Bedarf kann der Vorstand auf Beschluss der Mitgliederversammlung um bis zu zwei Beisitzer erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.