Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die beiden Vorsitzenden allein vertreten. Die Mitgliederversammlung kann durch einstimmigen Beschluss die Vorsitzenden von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.