Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 2.500,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.