Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 1. Vorsitzenden gemeinsam mit dem 2. Vorsitzenden oder Geschäftsführer bzw. durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit dem Geschäftsführer vertreten.