Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins berechtigt. Verträge des Vereins mit Mitgliedern des Vorstands bedürfen der Zustimmung und Genehmigung der Mitgliederversammlung.