Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter ein stellvertretender Vorsitzender. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften, die den Betrag von 5.000,00 EUR übersteigen, ist die schriftliche Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich.