Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu sechs Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder einer der Stellvertretenden Vorsitzenden.